TTIP – So nicht!

Resolution zu TTIP und CETA
Die GRÜNEN Nettetal werden zur nächsten Ratssitzung eine Resolution zu den geplanten Handelsabkommen einbringen.
Wie auch der Deutsche Städtetag befürchten wir, dass die geplanten Abkommen nach derzeitigem Kenntnisstand geeignet sind, die bisherige und bewährte Form kommunaler Daseinsvorsorge zu gefährden.

Kommunale Daseinsvorsorge darf nicht durch Freihandelsabkommen gefährdet werden
Der Rat der Stadt Nettetal appelliert an
– die Kommission der Europäischen Union
– das Parlament der Europäischen Union
– die Bundesregierung
– die Landesregierung NRW
sich im Zuge der weiteren Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), und des internationalen Dienstleistungsabkommens “Trade in Services Agreement” (TiSA), sowie auch beim bereits verhandelten Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.
Wie bereits im Frühjahr 2014 der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages feststellte und entsprechende Konsequenzen forderte, so stellt der Rat der Rat der Stadt Nettetal fest, dass:
1. die bisherigen Verhandlungen weiterhin weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden und diese Intransparenz das Misstrauen in die Verhandlungsführung der EU- Kommission erhöht hat und demokratische Grundsätze untergräbt,
2. die geplanten Abkommen nach derzeitigem Kenntnisstand geeignet sind, die bisherige und bewährte Form kommunaler Daseinsvorsorge und das Subsidiaritätsprinzip zu gefährden. Negative Auswirkungen sind zu befürchten, sowohl bei der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich der Delegation von Aufgaben an kommunale Unternehmen, bei der Förderung und Unterstützung von Kultur und der Erwachsenenbildung (z.B. über die Volkshochschule) wie auch der Tarifgestaltung und die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Stadt Nettetal und des Kreises Viersen.
3. die geplanten Abkommen der Eröffnung von Marktzugängen im Dienstleistungssektor dienen, insbesondere auch der öffentlichen Dienstleistungen, und die Organisationshoheit der Kommunen gefährden, darunter insbesondere nicht liberalisierte Bereiche. Das heißt, die kommunale Handlungshoheit in unseren Städten steht auf dem Spiel in den Bereichen wie der kommunale Wasserver- und -entsorgung, Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen einschließlich des Gesundheitsbereiches sowie die öffentlichen Dienstleistungen im Kultur und Bildungsbereich. Dies gilt natürlich auch für Nettetal.
4. durch die Verwendung von sogenannten Negativlisten die Rekommunalisierung vonDienstleistungen deutlich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich wird. Jeder Sektor, der nicht explizit ausgeschlossen ist unterliegt dann den Markt- und Wettbewerbsbedingungen, womit ein massiver Eingriff in die kommunale Organisationsfreiheit gegeben ist.
Der Rat der Stadt Nettetal fordert, dass:
1. die Verhandlungen mit größtmöglicher Transparenz- und Öffentlichkeit zu führen sind,
2. die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur nicht – auch nicht durch die Verwendung sogenannter Negativlisten – eingeschränkt werden darf und Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht verschlechtert werden dürfen,
3. Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit gefährdet werden dürfen.
Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert, im Ministerrat der Europäischen Union im Bereich der Dienstleistungen aktiv für so genannte Positivlisten einzutreten, die explizit nicht die kommunale Daseinsvorsorge sowie den Kultur-; Gesundheits- und Bildungsbereich tangieren. Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss nachverhandelt werden.
Weil es sich zusammenfassend um mögliche Auswirkungen des Freihandelsabkommens auf das Stadtgebiet handelt sieht der Rat der Stadt Nettetal eine kommunale Befassungskompetenz als gegeben an. Insbesondere mit Blick auf die kommunale Daseinsfürsorge ist ein örtlicher Bezug gegeben. Es handelt sich um Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln, wie auch der Landkreistag mit Schreiben vom 11.03.15 und das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW mit Schreiben vom 11.12.14 festgestellt haben. Ebenfalls sieht das Bundesverfassungsgericht einen spezifischen Ortsbezug auch dann als gegeben an, wenn sich eine Kommune lediglich vorsorglich und ohne unmittelbaren Anlass mit entsprechenden Fragen, die die kommunale Ebene betreffen, befasst.

Antwort der Verwaltung vom 24.06.2015:

https://ris.nettetal.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbNKAESDGvvqXhoxYcPev6U